Gebühren und Regelungen der Flugsportverinigung Ravensbeg e.V.


Gebührenordnung der FSV Ravensberg (Stand 01.03.2011)

einmalige Aufnahmegebühr                                                                                                  EUR        75,00
(ausgenommen Modellbauer des FSV Ravensberg sowie eigener Familiennachwuchs)

Bei Mitgliedern unter 25 Jahren ohne eigenes Einkommen wird die Aufnahmegebühr 
fällig, sobald eigenes Einkommen bezogen wird bzw. wenn das 25. Lebensjahr erreicht wird.

Jahresbeitrag
                                           Mitglieder
                                                                                     EUR        220,00

                                           vergünstigte Mitglieder                                                                EUR        180,00

                                            Familienmitglieder                                                                       EUR        180,00

                                            passive / fördernde Mitglieder                                          min.    EUR        70,00

Fluggebühren

Fluggebühren je Minute für alle Vereinsflugzeuge (ASK 21, LS4 und Discus CS)

1.   bis 10. Stunde pro Jahr*                  0,25

10. bis 20. Stunde pro Jahr*                 0,22 

20. bis 40. Stunde pro Jahr*                  0,18

ab 40. Stunde pro Jahr*                         0,15

* Es wird die Summe der Flugstunden zugrundegelegt, die auf allen vereinseigenen Flugzeugen pro Jahr geflogen und abgerechnet worden sind.

Flugschüler unter 21 Jahre, ohne eigenem Einkommen (Schüler/Studenten) erhalten auf die Fluggebühren  einen Rabatt von 25%.

Bei dokumentierten Überlandflügen über 200 km oder Wettbewerbsflüge werden pro Flug max. 3 Stunden berechnet.

Fluggebührenvorauszahlung

Am 01. April jeden Jahres wird von allen aktiven Piloten eine jährliche Fluggebührenvorauszahlung von EUR 45,00 einbehalten. Diese Fluggebührenvorauszahlung wird auf die Flugstunden des jeweiligen Jahres angerechnet. Eine Rückerstattung, falls die angefallenen Fluggebühren geringer sind, erfolgt nicht.

Windenstartgebühr an der Winde des Herforder VfL:

entsprechend der Gebührenordnung des Herforder VfL (derzeit 90 €)

 Fluggebühr für Maschinen des Herforder VfL:

Bei Nutzung von Segelflugzeugen des Herforder Vereins f. Luftfahrt gilt die Gebührenordnung des Herforder VfL. Die Abrechnung erfolgt über die FSV Ravensberg per Lastschriftverfahren.

Flüge mit dem Herforder Motorsegler oder UL werden direkt vom Herforder VfL abgerechnet.

NEU !!!           Ausbildungspauschale (bis C-Prüfung)

60,- EUR pro Saison-Monat (März-Oktober), für Mitglieder unter 25 Jahren ohne eigenes Einkommen. Für alle anderen beträgt die Ausbildungspauschale 80,- EUR. 

Hiermit sind die Beiträge und die Fluggebühren inkl. Ausbildung abgedeckt

Hinzu kommt lediglich die Windenstartpauschale (entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung des Herforder VfL ).

Diese Pauschale wird halbjährlich abgerechnet. Es erfolgt keine Rückerstattung, wenn ein oder mehr Monate keine Flüge gemacht wurden.  


Regeln und Bedingungen

 Mindestbedingungen / Berechtigungen

1.) Schlungsflüge mit der LS4                   nach Ermessen des Fluglehrers

2.) Umschulung auf Discus                        nach Ermessen des Cheffluglehrers

3.) Überlandflüge mit LS4 oder Discus       min. 3 Starts auf dem Typ innerhalb der letzten 2 Monate
  
                                                                       und min. 10 Flugstunden in den letzten 9 Monaten

4.) Passagierflug auf der ASK 21               min. 3 Starts innerhalb der letzten 90 Tage (gesetzliche Regel)
  
                                                                       und min. 10 Flugstunden in den letzten 12 Monaten (Vereinsinterne Regel)

Nutzung der Flugzeuge des Herforder Vereins für Luftfahrt:

Die Piloten der Flugsportvereinigung Ravensberg können die Flugzeuge des Herforder VfL nutzen, sofern diese nicht von deren Mitgliedern genutzt werden.
Für die Nutzung der Herforder Flugzeuge gelten die Bedingungen des Herforder VfL.

       Für die Nutzung der Herforder Flugzeuge gelten die Bedingungen des Herforder VfL.

Dienste

Für einen geregelten Flugbetrieb werden Dienste für Startleiter und Windenfahrer eingeteilt, in Absprache mit den Mitgliedern. Nichtangetretene Dienste werden vom HVFL mit 25,- Euro berechnet.

Wer diesen Dienst übernimmt, bekommt 12,50 Euro vergütet, sofern es im Fehlbuch im Herforder Startwagen eingetragen ist. Die Abrechnung erfolgt in der Regel zu Anfang des folgenden Jahres.

Selbstbeteiligung bei der Vollkasko-Versicherung / "Quax-Fonds":

Im Schadensfall hat das Mitglied die Selbstbeteiligung der Versicherung zu tragen. Bei Flugzeugen der FSV Ravensberg beträgft diese 1025,- €.

Dieses gilt auch für Flüge mit Flugzeugen des Herforder VfL.

 

Die Zahlung der Selbstbeteiligung kann durch Betritt in den den Quax-Fonds versichert werden. Die Kosten hierfür betragen jährlich 40,- €.

Weitere Informationen und Bedingungen hierzu sind beim Vorstand zu erfragen und werden in Kürze auch hier veröffentlicht.

Kündigungsfrist 

Eine Austrittserklärung ist zum Ende eines Halbjahres mit einer Frist von 6 Wochen schriftlich an den Vorstand zu richten.  

Zahlweise 

Die fälligen Gebühren und Beiträge werden ausschließlich im Lastschriftverfahren von jedem Mitglied eingezogen.